Liebe Gäste,
ab dem 20.08.2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, welche folgende Regelungen je nach Inzidenz vorsieht:
Es wird ab dem genannten Datum nicht mehr nach Inzidenzstufen unterschieden, sondern lediglich ob das Land und/oder Kreis stabil über oder unter einer Inzidenz von 35 liegt.
Wenn das Land und der Kreis stabil unter 35 liegen, gelten folgende Regelungen:
- Maskenpflicht IM Restaurant (min. medizinische Maske, Stoffmasken nicht erlaubt)
- es besteht KEINE Testpflicht
Wenn das Land und/oder der Kreis stabil über 35 liegen, gelten folgende Regelungen:
- Maskenpflicht IM Restaurant (min. medizinische Maske, Stoffmasken nicht erlaubt)
- Testpflicht für nicht immunisierte für Reservierungen IM Restaurant (vollständig geimpfte und genesene Personen brauchen den Test nicht; schulpflichtige Kinder müssen nur den Schulausweis vorzeigen)
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr SchankhausDiva-Team